Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist für die Zulassung und Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland vorgeschrieben.
Spezialisierte Informationen und individuelle Angebote zur Kfz-Versicherung für Diplomaten sowie Mitarbeiter von Botschaften und Konsulaten in ganz Deutschland – mit Länderseiten und Anfrageformularen in Ihrer Sprache.
Lieber WhatsApp? Schreiben Sie uns direkt. Dank Übersetzungsunterstützung können wir in vielen Sprachen kommunizieren.

Informieren Sie sich über das deutsche Versicherungssystem und übermitteln Sie anschließend Ihre Angaben für ein individuelles Angebot.
Die Kfz-Haftpflicht ist für die Zulassung und Nutzung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland vorgeschrieben.
Schutz des eigenen Fahrzeugs bei vereinbarten Risiken wie Diebstahl, Glasbruch und bestimmten Naturgefahren – abhängig vom Tarif.
Umfasst in der Regel die Teilkasko und kann zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus absichern.
Der passende Schutz hängt vom Fahrzeug, der Finanzierung, der Selbstbeteiligung und Ihrem Sicherheitsbedarf ab. Maßgeblich sind stets Versicherer, Tarif und Versicherungsbedingungen.
Deckt berechtigte Ansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und versicherter Vermögensschäden durch das versicherte Fahrzeug. Sie ist in Deutschland Pflicht und übernimmt keine Schäden am eigenen Fahrzeug.
Freiwilliger Schutz des eigenen Fahrzeugs gegen vereinbarte Ereignisse, beispielsweise Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und bestimmte Tierschäden – je nach Tarif.
Enthält in der Regel die Teilkasko und kann zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus abdecken. Besonders relevant für neuere, hochwertige, geleaste oder finanzierte Fahrzeuge.
Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadenfall. Fahrzeugwert, Jahresfahrleistung, Fahrerkreis, Zulassungsbezirk und Schadenfreiheitsverlauf beeinflussen ebenfalls das Angebot.
Wählen Sie Region und Land. Jede Länderseite erläutert die Kfz-Versicherung in Deutschland in der jeweiligen Sprache, bietet Informationen zu Botschaften und Konsulaten und führt zum passenden Anfrageformular.
Kein passendes Land oder keine passende Sprache gefunden. Sie können uns auch über WhatsApp kontaktieren.
Unser Büro liegt in Berlin-Mitte, nahe dem Regierungsviertel und zahlreichen diplomatischen Vertretungen.


Unsere Länderseiten verbinden Informationen zur Kfz-Versicherung mit Standorten von Botschaften und Konsulaten in Deutschland. Für die Überprüfung aktueller Adressen verlinken wir offizielle Quellen des Auswärtigen Amts.
Ja. Für die Zulassung und Nutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Es hängt von Versicherer, Tarif und Nachweisen ab. Eine offizielle Schadenverlaufs- oder Schadenfreiheitsbescheinigung ist hilfreich.
Das hängt insbesondere von Fahrzeugwert, Alter, Finanzierung oder Leasing, Selbstbeteiligung und Ihrem Sicherheitsbedarf ab. Vollkasko kommt häufig für neuere oder hochwertigere Fahrzeuge infrage.
Ja. Auch Mitarbeiter von Botschaften, Konsulaten und diplomatischen Vertretungen können eine Kfz-Versicherung in Deutschland anfragen.
Ja. Die Länderseiten und Formulare sind sprachlich angepasst. Über WhatsApp können wir dank Übersetzungsunterstützung ebenfalls in vielen Sprachen kommunizieren.
Nein. Das Formular dient der Anfrage eines individuellen Angebots. Annahme, Beitrag und Umfang hängen vom Versicherer, Tarif und der Risikoprüfung ab.
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein siebenstelliger Code des Versicherers. Sie weist die Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber der Zulassungsstelle nach. Für besondere Kennzeichen muss die eVB entsprechend deklariert sein.
Ja. Für Diplomaten- und Behördenkennzeichen ist eine ausdrücklich für Behördenkennzeichen gekennzeichnete eVB erforderlich. Eine gewöhnliche eVB für private Zulassungen genügt nicht. Teilen Sie uns deshalb die vorgesehene Kennzeichenart mit.
Die benötigte eVB erhalten Sie von uns. Übermitteln Sie vor der Zulassung die Angaben zu Halter und Fahrzeug, zur Botschaft oder Organisation, zum Protokollstatus und zur vorgesehenen Kennzeichenart. Wir prüfen die Angaben und stellen die entsprechend deklarierte eVB bereit.
Eine Befreiung gilt nicht pauschal, sondern unter anderem nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit gemäß Abschnitt 2.5.3 der Protokollrichtlinie des Auswärtigen Amts. Maßgeblich sind Status und die jeweils geltenden Regelungen.
Das Formular wird in Ihrer Sprache angezeigt; die Anfrage wird zur zügigen Bearbeitung intern auf Deutsch aufbereitet.